Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage. Die gesetz- lichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt. Die Jahresabrechnung für den Hausbesitzer wird bis zum 31.3. des Folgejahres erstellt. Eventuell vereinbarte Zwischen- abrechnungen sind halbjährlich oder zum Quartalsende möglich. Für die Suche von potentiellen Mietern wird die Plattform von ImmobilienScout24 genutzt. Die Objektbegehungen erfolgen mindestens 1x im Jahr bei Bedarf im Beisein des Eigentümers und werden protokolliert. Dabei können Mängel frühzeitig erkannt und Beseitigungsvorschläge unterbreitet werden.